Impressum auf Instagram, Facebook & Co.: so geht’s
Geschäftlich genutzte Social-Media-Profile brauchen ein Impressum nach § 5 DDG. Ein klar benannter, gut sichtbarer Link unter der Bio auf ein vollständiges Impressum genügt nach einem Urteil des OLG Hamburg vom 21.05.2026 – das ist allerdings eine Einzelfallentscheidung.
Keine Rechtsberatung
Rechtsstand: 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt allgemeine Pflichten und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, deine IHK oder deine Handwerkskammer. Die Quellen stehen am Ende.
Brauche ich auf Instagram ein Impressum?
Ja, wenn du das Profil geschäftlich nutzt. Seit dem 14.05.2024 steht die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Es hat das Telemediengesetz (TMG) abgelöst, inhaltlich blieb die Pflicht gleich. „Angaben gemäß § 5 TMG“ ist deshalb veraltet.
Betroffen sind Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste. Dazu zählen nach Rechtsprechung und IHK-Praxis auch geschäftlich genutzte Profile auf Facebook, Instagram, TikTok und in Karrierenetzwerken (zu Facebook: LG Aschaffenburg, 19.08.2011, 2 HK O 54/11, noch zum TMG; IHK Ulm). Rein private Profile sind ausgenommen. Eine Follower-Grenze nennt das Gesetz nicht: Entscheidend ist, ob du das Profil für deinen Betrieb nutzt.
Der Friseursalon, der auf Instagram Termine und Angebote zeigt, ist geschäftlich unterwegs. Dein privates Profil mit Urlaubsfotos nicht.
Was muss im Impressum stehen?
Die Pflichtangaben nennt § 5 Abs. 1 DDG. Welche davon für dich gelten, hängt von Rechtsform und Branche ab.
- Name und Anschrift. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, UG, AG) zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte.
- Schneller Kontakt. Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, darunter die E-Mail-Adresse.
- Register und Registernummer, falls du eingetragen bist.
- Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
- Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit zulassungspflichtig ist.
- Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen. Für zulassungspflichtiges Handwerk heißt das: Handwerkskammer und Meistertitel.
Das Impressum muss zu deinem eigenen Betrieb führen, nicht zur Agentur, die deine Website gebaut hat, und nicht zum Shop-Anbieter.
Wie leicht erreichbar muss das Impressum sein?
Die Angaben müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein (§ 5 Abs. 1 DDG). In der Praxis gilt die Zwei-Klick-Faustregel: Der BGH hielt es 2006 für ausreichend, wenn das Impressum über zwei Links erreichbar ist (BGH, 20.07.2006, I ZR 228/03). Auch die Bezeichnung zählt: Ein Link, der nur „Info“ heißt, reichte dem LG Aschaffenburg 2011 nicht.
Was hat das OLG Hamburg 2026 entschieden?
Das OLG Hamburg hat am 21.05.2026 (15 U 99/24) entschieden: Bei einem Instagram-Account genügt ein gut sichtbarer Link direkt unter der Bio, der auf eine Website mit vollständigem Impressum führt. Ein vollständiges Impressum im Profil selbst ist nicht nötig. Ein kurzer technischer Ausfall der verlinkten Seite ist laut Gericht für sich genommen kein Verstoß.
Einzelfall, kein Freibrief
Das Urteil betrifft eine bekannte Influencerin. Volltext und Rechtskraft sind hier nicht geprüft, die Angaben stammen aus einem Bericht der Kanzlei RA Mauritz (06.08.2026) und einem Auszug bei dejure.org. Halte dich deshalb an die strengere Linie: ein klar benannter Link, höchstens zwei Klicks bis zum vollständigen Impressum.
Wo trägst du das Impressum auf welcher Plattform ein?
Menüs ändern sich häufig. Die Angaben stammen aus Kanzlei- und Verbandsquellen (Stand 13.10.2026) und können in deiner App abweichen. Links in Instagram-Beitragstexten sind nicht klickbar, der Link gehört deshalb in die Bio.
| Plattform | So gehst du vor | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Setze den Website-Link in der Bio direkt auf die Impressumsseite oder auf eine Seite mit Impressum und Datenschutz. Schreibe zusätzlich „Impressum & Datenschutz ↓“ in den Bio-Text. | Nutzt du einen Linkbaum (Linktree o. Ä.), muss „Impressum“ auf der ersten Ebene stehen. Genau solche Fälle hat die Verbraucherzentrale Bayern beanstandet. | |
| Facebook-Seite | Laut IT-Recht Kanzlei: unter Info den Bereich „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“ öffnen, „Impressum hinzufügen“ wählen und Link oder Text eintragen. | Facebook setzt nicht mehr automatisch das Wort „Impressum“ vor den Link. Nimm einen sprechenden Link wie firma.de/impressum. Das Menü kann sich geändert haben. |
| LinkedIn-Unternehmensseite | Trage die Website ins Feld „Website“ ein und schreibe in die Übersicht „Impressum: firma.de/impressum“. | Ein eigenes Impressumsfeld ließ sich nicht bestätigen. Bei geschäftlich genutzten persönlichen Profilen (Selbstständige) benennst du den Website-Eintrag in der Kontaktinfo mit „Impressum“. |
| TikTok | Setze den Website-Link in der Bio auf das Impressum und schreibe „Impressum ↓“ in den Bio-Text. | Einen klickbaren Bio-Link gibt es laut TikTok-Hilfe erst ab 1.000 Followern oder mit einem verifizierten Business-Konto (Hilfetext nur über Auszüge geprüft, bitte in deinem Konto nachsehen). Ohne klickbaren Link ist „unmittelbar erreichbar“ fraglich. |
| YouTube | Lege in der Kanal-Info einen Link mit dem Titel „Impressum“ an. Optional zusätzlich in Kanal- und Videobeschreibung. | Dazu gibt es keine eigene Rechtsprechung, es ist allgemeine Praxis. |
Sonderfälle: ohne Website, Kleingewerbe, Linktree
- Ohne eigene Website. Die Pflicht hängt nicht an einer Website, sondern daran, dass die Angaben leicht erreichbar sind. Ein Link unter der Bio auf eine einfache Seite nur mit dem vollständigen Impressum entspricht der Konstellation des OLG-Hamburg-Falls (Einzelfall). Auf Facebook lässt sich das Impressum auch als Text im Info-Bereich eintragen (siehe Tabelle). Ob das in deinem Fall genügt, klärst du mit deiner IHK oder einer Rechtsanwältin.
- Kleingewerbe. Die Vorschrift nennt keine Betriebsgröße. Entscheidend ist, ob du das Profil geschäftsmäßig nutzt.
- Wohnadresse. Die Anschrift gehört zu den Pflichtangaben. Ob und wie du deine private Adresse im Einzelfall ersetzen kannst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Das klärst du mit deiner IHK, deiner Handwerkskammer oder einer Rechtsanwältin.
- Linktree und andere Linkbäume. Mache „Impressum“ auf der ersten Ebene sichtbar. Die Verbraucherzentrale Bayern hat Impressen beanstandet, die erst nach mehr als zwei Klicks oder hinter „Mehr“ oder einem Linkbaum erreichbar waren.
Brauchst du neben dem Impressum einen Datenschutzhinweis?
Empfohlen ist ein eigener Datenschutzhinweis für deine Social-Media-Profile, direkt neben dem Impressum verlinkt. Hintergrund: Der EuGH hat am 05.06.2018 (C-210/16) entschieden, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich sind.
Wie weit diese Mitverantwortung heute reicht, ist umstritten. Das VG Köln entschied am 17.07.2025 (13 K 1419/23), dass die Bundesregierung ihre Facebook-Seite weiterbetreiben darf: Für die Cookie-Verarbeitung sei allein Meta verantwortlich. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat Berufung eingelegt. Eine Entscheidung des OVG NRW war bis zum Rechtsstand dieses Artikels nicht auffindbar.
Unstreitig sinnvoll ist Transparenz. Ein Datenschutzhinweis für Social Media nennt in der Regel:
- dich als Verantwortliche oder Verantwortlichen und den Plattformbetreiber als gemeinsam Verantwortlichen,
- Zwecke und Rechtsgrundlage, meist das berechtigte Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit,
- den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung mit dem Plattformbetreiber, mit Link zum Zusatz von Meta oder LinkedIn zur gemeinsamen Verantwortung,
- die Rechte der Betroffenen und mögliche Datenübermittlungen in Drittländer.
Was droht ohne Impressum?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann ein Bußgeld bis 50.000 € kosten (§ 33 DDG). In der Praxis sind Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) häufiger.
Wie genau hingeschaut wird, zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern (Stand Oktober 2025): Sie prüfte vom 28.04. bis 30.06.2025 26 Instagram-Influencer mit mehr als 500.000 Followern. Bei 23 gab es Verstöße gegen die Werbekennzeichnung oder die Impressumspflicht, 10 wurden abgemahnt. Typische Mängel: gar kein Impressum, mehr als zwei Klicks bis dorthin, ein Impressum hinter „Mehr“ oder einem Linkbaum, eine nicht erreichbare Seite und das Impressum eines fremden Shops oder einer Agentur.
Welche Fehler passieren am häufigsten?
- Auf der Website steht nur „Das Impressum gilt auch für unsere Social-Media-Profile“, im Profil selbst fehlt der Link. Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei (14.01.2022) nutzt das nichts.
- Der Link zum Impressum heißt nur „Info“ statt „Impressum“. Ein vorgeschalteter Link „Kontakt“ ist nach der Zwei-Klick-Faustregel des BGH (2006) unproblematisch.
- Das Impressum liegt erst nach drei oder mehr Klicks hinter einem Linkbaum.
- Das Impressum gehört zur beauftragten Agentur statt zu deinem Betrieb.
- Adresse oder E-Mail-Adresse sind veraltet.
- Im Text steht noch „§ 5 TMG“.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur wenige Follower habe?
Ja, wenn du das Profil geschäftlich nutzt. § 5 DDG nennt keine Follower-Grenze. Rein private Profile sind ausgenommen.
Reicht ein Hinweis auf meiner Website, dass das Impressum auch für Social Media gilt?
Nein. Ein Satz ohne Link im Profil nutzt nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei (14.01.2022) nichts. Im Profil selbst braucht es einen klar benannten Link.
Gilt die Pflicht auch auf TikTok und YouTube?
Ja, für geschäftlich genutzte Profile. Auf TikTok ist der Bio-Link laut TikTok-Hilfe erst ab 1.000 Followern oder mit einem verifizierten Business-Konto klickbar (Hilfetext nur über Auszüge geprüft, bitte in deinem Konto nachsehen). Auf YouTube legst du in der Kanal-Info einen Link „Impressum“ an.
Was ist, wenn die verlinkte Seite kurz nicht erreichbar ist?
Das OLG Hamburg sah in einem kurzen technischen Ausfall für sich genommen keinen Verstoß (Einzelfall, 21.05.2026). Teste den Link trotzdem regelmäßig.
Trägt companycore das Impressum in mein Profil ein?
Nein. companycore veröffentlicht deine Beiträge. Bio, Info-Bereich und Links pflegst du direkt bei Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok oder YouTube.
Quellen
Alle Quellen wurden am 13.10.2026 abgerufen. Gesetze und Behörden stehen zuerst, Berichte danach.
Gesetze, Behörden, Verbraucherschutz
- § 5 DDG – Gesetzestext
- § 33 DDG, Bußgeldvorschriften – Gesetzestext
- Verbraucherzentrale Bayern: Marktcheck Werbekennzeichnung und Impressumsangaben bei Influencern, Stand Oktober 2025
- OLG Hamburg, 21.05.2026, 15 U 99/24, Auszug bei dejure.org
- IHK Bonn: Das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz
- IHK Ulm: Rechtliche Pflichten für Websites
- VG Köln: Pressemitteilung vom 22.07.2025 zu 13 K 1419/23
- BfDI: Pressemitteilung 12/2025 vom 22.08.2025 zur Berufung im Fanpage-Verfahren
- LinkedIn: Page Insights Joint Controller Addendum
Berichte und Kanzleibeiträge
- RA Mauritz: Instagram-Impressum, OLG Hamburg, 06.08.2026
- Taylor Wessing: Digitale-Dienste-Gesetz ab 14. Mai 2024
- Fachanwalt.de zu BGH, 20.07.2006, I ZR 228/03
- Ferner Alsdorf zu LG Aschaffenburg, 19.08.2011, 2 HK O 54/11
- IT-Recht Kanzlei: Impressum bei Facebook
- IT-Recht Kanzlei: Social-Media-Rechtstexte, 14.01.2022
- beck-aktuell: EuGH, 05.06.2018, C-210/16
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