Recht & KI
Impressum, Werbung, KI-Kennzeichnung, Musik, Fotos und Gewinnspiele verständlich erklärt.
- Impressum auf Instagram, Facebook & Co.: so geht’sGeschäftlich genutzte Social-Media-Profile brauchen ein Impressum nach § 5 DDG. Ein klar benannter, gut sichtbarer Link unter der Bio auf ein vollständiges Impressum genügt nach einem Urteil des OLG Hamburg vom 21.05.2026 – das ist allerdings eine Einzelfallentscheidung.
- Werbung kennzeichnen: Wann „Anzeige“ Pflicht istWer auf seinem klar erkennbaren Firmenkonto eigene Produkte oder Leistungen zeigt, muss das in der Regel nicht als Werbung kennzeichnen. Pflicht wird „Werbung“ oder „Anzeige“ als erstes Wort, sobald ein Dritter eine Gegenleistung gibt.
- KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was gilt für Social Media?Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung: Unternehmen müssen realistisch wirkende KI-Bilder, -Videos und -Audios (Deepfakes) offenlegen. Eine Pflicht, jedes KI-Bild zu kennzeichnen, gibt es nicht.
- Musik in Reels und TikToks: Was Unternehmen dürfenDie großen Musikbibliotheken von Instagram und TikTok sind in der Regel für private, nicht für werbliche Nutzung lizenziert. Unternehmen brauchen freigegebene Bibliotheken, eigene Lizenzen oder Originalton.
- Fotos von Mitarbeitern und Kunden posten: EinwilligungWer erkennbar auf einem Foto zu sehen ist, muss der Veröffentlichung in der Regel zustimmen. Bei Mitarbeitenden sollte die Einwilligung schriftlich oder elektronisch und getrennt vom Arbeitsvertrag erfolgen. Kundinnen und Kunden fragst du vorher und hältst die Antwort fest.
- Gewinnspiel auf Instagram und Facebook: die RegelnEin Gewinnspiel braucht leicht zugängliche Teilnahmebedingungen, einen Datenschutzhinweis und den Hinweis, dass Instagram bzw. Meta nicht beteiligt ist. Auf Facebook darf „Teilen“ oder „Markieren“ keine Teilnahmebedingung sein.