Gewinnspiel auf Instagram und Facebook: die Regeln

Ein Gewinnspiel braucht leicht zugängliche Teilnahmebedingungen, einen Datenschutzhinweis und den Hinweis, dass Instagram bzw. Meta nicht beteiligt ist. Auf Facebook darf „Teilen“ oder „Markieren“ keine Teilnahmebedingung sein.

Keine Rechtsberatung

Rechtsstand: 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt allgemeine Pflichten und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, deine IHK oder deine Handwerkskammer. Die Quellen stehen am Ende.

Was verlangt das deutsche Recht?

  • Bedingungen leicht zugänglich. Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen als solche erkennbar sein. Die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich, klar und eindeutig sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG).
  • Preise wirklich vergeben. Ausgelobte Preise musst du tatsächlich vergeben (UWG Anhang Nr. 19). „Gratis“ darf nur heißen, dass es nichts kostet (Nr. 20). Du darfst nicht den Eindruck erwecken, jemand habe schon gewonnen (Nr. 31).
  • Teilnahme kostet nichts. Verlangst du einen Einsatz für die Gewinnchance, droht Glücksspielrecht.
  • Datenschutzhinweis. Du brauchst einen eigenen Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO. Rechtsgrundlage für die Durchführung ist meist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  • Gewinnernamen. Wer die Namen von Gewinnerinnen und Gewinnern veröffentlichen will, braucht dafür eine Einwilligung (IT-Recht Kanzlei, aktualisiert 30.10.2025).
  • Newsletter-Kopplung. Nur eingeschränkt möglich. Die Einwilligung muss freiwillig und transparent sein, Werbe-E-Mails brauchen Double-Opt-in (§ 7 Abs. 2 UWG). Das OLG Frankfurt hielt eine Kopplung für möglich, wenn höchstens acht konkret benannte Unternehmen werben dürfen (27.06.2019, 6 U 6/19).

Was verlangen Facebook und Instagram?

Facebook

Laut den Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen von Meta (Abschnitt Promotions, abgerufen am 13.10.2026) gilt:

  • Du bist für die Rechtmäßigkeit verantwortlich, etwa für offizielle Regeln und gegebenenfalls Anmeldungen bei Behörden.
  • Teilnehmende müssen Meta von jeder Haftung freistellen und anerkennen, dass die Aktion nicht mit Meta verbunden ist.
  • Das Gewinnspiel darf Teilnehmende nicht auffordern oder anregen, den Beitrag zu teilen, erneut zu posten, andere zu markieren oder sonst zu verbreiten.
  • Meta hilft bei der Durchführung nicht. Du handelst auf eigenes Risiko.

Instagram

Instagram hat eigene „Richtlinien für Promotions“. Laut IT-Recht Kanzlei (aktualisiert 30.10.2025) musst du für Regeln, Teilnahmebedingungen und Teilnahmeberechtigung (Alter, Wohnsitz) selbst sorgen. Erforderlich sind eine Freistellung von Instagram und der Hinweis, dass Instagram die Aktion nicht sponsert, unterstützt oder organisiert. Verboten ist es, zu ungenauen Markierungen aufzufordern, etwa sich auf Fotos zu markieren, auf denen man nicht zu sehen ist. Der Wortlaut der Instagram-Hilfeseite ist hier nicht im Original geprüft: Lies die aktuellen Richtlinien vor dem Start selbst.

Facebook und Instagram unterscheiden sich

Auf Facebook ist „Freunde markieren“ ausdrücklich verboten, ebenso „Teilen“ als Bedingung. Auf Instagram gilt das Markieren von Freunden in Kommentaren laut IT-Recht Kanzlei als zulässig. Faustregel: Auf Facebook nie „Teilen“ oder „Markieren“ als Teilnahmebedingung, auf Instagram Freunde nur in Kommentaren und nur nach Prüfung der aktuellen Richtlinien.

Was gehört in die Teilnahmebedingungen?

  • Der Veranstalter mit Impressumsangaben (siehe Impressum auf Social Media).
  • Der Zeitraum mit Start und Ende, jeweils mit Uhrzeit.
  • Die Teilnahmeberechtigung: Alter, Wohnsitz, Mitarbeitende ausgeschlossen.
  • Der Teilnahmeweg.
  • Der Preis oder die Preise, auch eventuelle Zusatzkosten.
  • Die Auswahl der Gewinner, zum Beispiel per Losverfahren.
  • Die Benachrichtigung und die Frist zur Rückmeldung.
  • Versand oder Übergabe des Preises.
  • Ersatzgewinner, falls sich niemand meldet.
  • Der Vorbehalt, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund abzubrechen.
  • Die Freistellung von Meta bzw. Instagram.

Dazu gehören Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO, am einfachsten als „Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen“. Hänge die Bedingungen nicht nur an die Caption: Verlinke sie über Website oder Bio-Link und nenne im Post eine Kurzfassung. Links in Instagram-Beitragstexten sind nicht klickbar, der Link gehört deshalb in die Bio. Ist der Preis Alkohol oder Tabak, setze die Altersgrenze als Faustregel auf 18.

Textvorlage für den Post

So kann der Post-Text eines Cafés aussehen, das zwei Frühstücke verlost. Ersetze alles in geschweiften Klammern und gleiche den Text mit deinen eigenen Teilnahmebedingungen ab.

„Wir verlosen {Preis}! So machst du mit: Kommentiere unter diesem Beitrag, {Frage oder Aufgabe}.“

„Teilnahmeschluss ist der {Datum} um {Uhrzeit} Uhr. Teilnehmen kann, wer mindestens {Alter} Jahre alt ist und in {Land oder Region} wohnt. Mitarbeitende von {Firmenname} sind ausgeschlossen. Unter allen Teilnehmenden losen wir {Anzahl} Gewinnerin oder Gewinner aus und melden uns per Direktnachricht. Antwortest du nicht bis {Datum}, losen wir neu.“

„Die vollständigen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise findest du über den Link in unserer Bio. Mit deiner Teilnahme stellst du Instagram/Meta von jeder Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Meta und wird nicht von Instagram/Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.“

Für Facebook ersetzt du „Instagram/Meta“ durch „Facebook/Meta“ und nennst statt der Bio den Link zu den Bedingungen direkt im Text. Fordere dort weder zum Teilen noch zum Markieren auf.

Wie führst du das Gewinnspiel durch?

  1. Veröffentliche den Post mit verlinkten Bedingungen. Die Bedingungen stehen online, bevor das Gewinnspiel startet.
  2. Dokumentiere die Auslosung. Halte Datum, Zahl der Teilnehmenden und das Losverfahren fest, zum Beispiel mit einem Bildschirmfoto.
  3. Kontaktiere die Gewinner per Direktnachricht. Namen veröffentlichst du nur mit Einwilligung.
  4. Übergib den Preis tatsächlich. Ein Gewinn, der nie verschickt wird, ist unlauter (UWG Anhang Nr. 19).
  5. Lass bei Bedarf Ersatzgewinner nachrücken, wenn sich niemand meldet.

Wie schützt du deine Follower vor Fake-Gewinnspielen?

Betrüger kopieren Gewinnspiele von Betrieben. Warne deine Follower, dass du nie nach Zahlungsdaten fragst, und melde Fake-Accounts bei der Plattform. Wie Fake-Gewinnspiele ablaufen, beschreibt die Verbraucherzentrale.

Welche Fehler passieren am häufigsten?

  • Auf Facebook heißt es „Teile den Beitrag in deiner Story oder auf deiner Chronik, um teilzunehmen“.
  • Das Gewinnspiel endet ohne Uhrzeit.
  • Die Bedingungen stehen nur in der Caption oder fehlen ganz.
  • Gewinner erscheinen mit vollem Namen im Post, ohne Einwilligung.
  • Der Gewinn wird nie verschickt.
  • Die Teilnahme ist an einen Kauf oder eine Newsletter-Anmeldung gekoppelt, ohne saubere Einwilligung.

Gewinnspiel mit companycore planen

Ein Gewinnspiel lässt sich in drei Beiträgen erzählen: Start, Erinnerung und Gewinner-Post. Plane sie zusammen im Kalender vor. Den Text schreibt core im Postgenerator: Sag core, welche Pflichtsätze hineingehören, etwa den Satz zu Meta und den Hinweis auf die Teilnahmebedingungen, und prüfe das Ergebnis. Kommentare lesen, auslosen und Gewinner anschreiben machst du direkt auf der Plattform, denn companycore verwaltet keine Kommentare oder Direktnachrichten.

Häufige Fragen

Darf ich auf Facebook verlangen, dass Teilnehmende den Beitrag teilen?

Nein. Laut Meta darf ein Gewinnspiel Teilnehmende nicht auffordern oder anregen, den Beitrag zu teilen, erneut zu posten oder andere zu markieren.

Darf ich auf Instagram verlangen, dass Teilnehmende Freunde markieren?

Laut IT-Recht Kanzlei (aktualisiert 30.10.2025) gilt das Markieren von Freunden in Kommentaren als zulässig. Unzulässig ist die Aufforderung zu ungenauen Markierungen. Prüfe vor dem Start die aktuellen Instagram-Richtlinien.

Wo müssen die Teilnahmebedingungen stehen?

Sie müssen leicht zugänglich sein. Verlinke sie über Website oder Bio-Link und erwähne sie im Post. Nur in der Caption genügt nicht.

Darf ich die Namen der Gewinner veröffentlichen?

Nur mit Einwilligung. Kontaktiere die Gewinner stattdessen per Direktnachricht.

Darf ich Alkohol als Preis verlosen?

Als Faustregel nur mit Teilnahme ab 18 Jahren. Schreibe die Altersgrenze in die Teilnahmebedingungen.

Quellen

Stand der Quellen: 13.10.2026. Die Instagram-Hilfeseite ließ sich nicht im Wortlaut abrufen. Prüfe die Originale vor dem Posten. Gesetze und Plattformen stehen zuerst, Berichte danach.

Gesetze, Plattformen, Verbraucherschutz

Berichte und Kanzleibeiträge

Frag einfach drauflos, z. B. „Instagram verbinden“ oder „Post wird nicht veröffentlicht“

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